Stallordnung


  1. Bitte auch während des Pferdeputzens aus Sicherheitsgründen Putztaschen, Halfter, etc. immer auf die Bank neben dem Putzplatz legen, die Pferde könnten sonst hineintreten! 

  2. Bitte vor und nach dem Reiten immer alles aufräumen (Putztaschen aufräumen, Halfter auf die Bank legen, Privatsachen in Sattelkammer bringen)!

  3. Eure Spinde und die Sattelkammer sind unbedingt sauber zu halten (insbesondere keinerlei Lebensmittel in den Spinden lagern; Pferdeleckerli müssen in ein Schraubglas, das Lagern in Tupperdosen reicht nicht gegen Mäuse!)! 

  4. Die Abgabe und das Abstellen von Brot in Kisten und Tüten ist strengstens untersagt! 

  5. Gekehrt werden darf gerne (aber bitte nicht in die Regenrinne!). Aufgekehrtes soll in den Pferdemistcontainer. 

  6. Reiter, die einen Schrank im Turmraum gemietet haben, müssen ihre Sachen stets im Schrank lagern und den Turmraum frei von Müll halten (ist Eingang zum Escape-Room!)! Das Abstellen von persönlichen Futtersäcken im Turmraum ist strengstens untersagt! 

  7. Das Steigen durch die Stromzäune bzw. Litzen ist nicht erlaubt! 

  8. Pferdeäpfel auf dem Hof sind unbedingt zu entfernen (also auch im Viereckhof bei den Parkplätzen und vor der Bushaltestelle)! 

  9. Wenn man nachmistet, bitte nur Pferdeäpfel entfernen und kein Einstreu! 

  10. Volle Schubkarren und Äpfelboys immer auf dem Misthaufen leeren, da sie bei Stehenlassen im Regen/Schnee (auch wenn es NOCH nicht regnet/schneit, einen Tag später kann es auch passieren) so schwer werden, dass sie keiner mehr auf dem vollen Misthaufen hochfahren oder hochwerfen kann. 

  11. Reitbeteiligungen sollen bitte immer an die Pinnwand sehen, bevor sie reiten. Es kann sein, dass ein Pferd lahmt, etc., und deshalb eine Nachricht dort hinterlassen wurde. 

  12. Für Vereins- und Erbachshofmitglieder, die zu Besuch kommen, wie z.B. Voltigierkinder und Eltern, ist zu beachten, dass Pferde nicht gefüttert werden dürfen (wenn nur einer eine Karotte bekommt, werden sie aufeinander böse), man die Pferde nicht anfassen soll, und man nicht alleine in die Boxen gehen darf! 

  13. Unbefugten ist der Zutritt in den Stall nicht erlaubt! 

  14. Der Kloordnung ist unbedingt Folge zu leisten, insbesondere sollte die Toilette so verlassen werden, wie man sie auch zu Hause gerne vorfinden würde! 

  15. Müll sollte jedes Mal wieder selbst mitgenommen werden. Die Mülleimer auf dem Erbachshof sind z.B. für Verpackungsmaterial und für Pferde- und Katzenfutter gedacht, nicht für persönlichen Müll (diese Mülleimer sind dementsprechend auch nicht frei zugänglich). 

  16. Fundsachen (wie z.B. Kleidungsstücke) werden bis zu 8 Wochen in einem Korb in der oberen Sattelkammer aufbewahrt und kommen dann bei Nichtabholung der Altkleidersammlung oder dem Müll zu. 

  17. Parken ist nur im Viereckhof innerhalb der weiß markierten Parkplatzflächen erlaubt. 

  18. Die Waschmaschine und der Wäschetrockner, die im Stübchen stehen, sind nur für die betriebseigenen Pferdedecken gedacht. 

  19. Das Stübchen muss sauber gehalten werden, insbesondere nicht mit zu dreckigen Schuhen hineingehen, keinen Müll hinterlassen und pfleglich mit Inventar umgehen (bitte nicht am Pelletofen, etc. herumschalten, sind Schoner unter den Bierbänken und Tischen?, keine Bierbänke mit Schonern in die Reithalle oder hinaus tragen, …). gez. Vorstandschaft 

gez. Vorstandschaft